Nutzwertfeststellung
Dient zur Einverleibung von Wohnungseigentum und ist von WEG 2002 geregelt.
Anstelle einer Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahre 1975 (WEG 1975) hat der Gesetzgeber nunmehr ein vollkommen neues Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) beschlossen, welches am 1.7.2002 in Kraft tritt.
Primärer Ansatzpunkt des neuen Wohnungseigentumsgesetzes 2002 ist die Verbesserung der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der gesetzlichen Regelungen für das Wohnungseigentum. Dies wird durch eine verbesserte Gliederung und Begriffsbildung und straffere der Alltagssprache angenäherte Formulierungen erreicht.
Inhaltlich ist das neue Wohnungseigentumsrecht in einigen Belangen geändert, in seinen Grundzügen aber beibehalten worden.
Das Wohnungseigentum wird weiterhin durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Dem Antrag auf Einverleibung ist neben dem Wohnungseigentumsvertrag ein Nutzwertgutachten und eine Bescheinigung der Baubehörde oder ein Gutachten über den Bestand an selbstständigen Wohnungen, an sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten und an Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge beizuschließen.
Die vorerwähnten Gutachten können von einem für Hochbau zuständigen Ziviltechniker oder aber von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Hochbau- oder das Immobilienwesen erstellt werden.
Die diesbezüglichen Anträge sind direkt beim örtlich zuständigen Grundbuchgericht einzubringen.
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