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Um die neue Wohnbauförderung in Anspruch nehmen zu können, muss man dem Ansuchen einen Energieausweis beilegen.
Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses (z.B. der zu erwartende Heizenergieverbrauch) werden darin berechnet und dokumentiert. Die daraus errechnete Energiekennzahl gibt den jährlichen Heizwärmebedarf Ihres Gebäudes an.
» Energiekennzahlberechnung anfordern
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