Energieausweis & Überprüfung

Um die Wohnbauförderung der Länder und des Bundes beim Neubau als auch bei der Sanierung in Anspruch nehmen zu können, muss dem Ansuchen ein Energieausweis beigelegt werden.

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses (z.B. der zu erwartende Heizenergieverbrauch) werden dabei berechnet und dokumentiert.


EIGENHEIMSANIERUNG

Die Höhe der derzeitigen Förderung ist abhängig von der Höhe der Verbesserung (Berechnung des Heizwärmebedarfes Ihres Hauses oder Wohnung vor und nach der Sanierung).


NEUERRICHTUNG VON EIGENHEIMEN

Auch für die Neuerrichtung eines Eigenheimes ist seit Jänner 2009 dem baubehördlichen Verfahren ein Energieausweis beizulegen. Dieser berücksichtigt neben der thermischen Qualität der Außenhülle (Wände, Decken, Fenster) auch die Heizung und Warmwasserbereitung Ihres neuen Hauses.


VERKAUF UND VERMIETUNG VON WOHNUNGEN, BÜROS etc.

Seit 2009 ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre.

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