Neuer Vollwärmeschutz.... und gleichzeitig öffentliche Förderungsmöglichkeiten nutzen Der Frühling beginnt und mit ihm starten auch die Einkäufe der neuen Modetrends. Aber warum nicht auch in ein neues „Outfit“ für das eigene Haus investieren? Die Fördertöpfe vom Bund für thermische Sanierungsmaßnahmen (Sanierungsscheck) sind gefüllt und wer schnell reagiert, kann mit einer höheren Förderobergrenze rechnen! WOHNBAUFÖRDERUNG EIGENHEIMSANIERUNG
Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Wohngebäude und auch betrieblicher genutzter Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, sowie Maßnahmen zur Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen. Eigentümer/innen und natürliche Personen, die Mieter/innen von Wohnungen sind, können für den Tausch der Fenster und Außentüren ebenso einen Förderungsantrag stellen. Schnelles Einreichen zahlt sich im Jahr 2013 besonders aus! Wer bis 30. Juni 2013 den Antrag stellt und bis 31. März 2014 alle Maßnahmen umgesetzt hat, kann als Privater anstatt der Förderobergrenze von bis zu 20 %, sogar bis zu 30 % (Konjunkturbonus) der förderungsfähigen Investitionskosten lukrieren. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und bar ausbezahlt! Eine Kombination mit Fördermitteln der NÖ Wohnbauförderung ist möglich! Für die Beantragung beider Fördergelder wird ein Energieausweis benötigt. Sehr gerne berechnen wir für Sie den Energieausweis und unterstützen Sie bei der „Neueinkleidung“ Ihres Gebäudes! |