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Die Notwendigkeit von Gutachten kann sowohl vor Baudurchführung, während der Bauausführung und/oder nach Abschluss der Arbeiten vorliegen. Gutachten lassen sich in ihrer Art in
Bewertung von Liegenschaften Bei der Bewertung von Liegenschaften bzw. Immobilien, welche vor allem für den Kauf/Verkauf oder die Finanzierung benötigt werden, kommen je nach Anforderungen und Gegebenheiten unterschiedliche Verfahren, wie zB Ertragswert-, Sachwert- und Verkehrswertgutachten, zur Anwendung. Dies bedeutet, dass abhängig vom Verfahren die Marktverhältnisse, die Kosten beim Neubau (Ersatz) des zu bewertenden Objektes, die Abnutzung, die wertbeeinflussenden Umstände, die zukünftig zu erzielenden Erträge (bei Vermietung/Verpachtung) in der Berechnung Niederschlag finden bzw. nicht. Nutzwertgutachten Für die Feststellung von Nutzflächenanteile der Eigentümer bei Wohnhäusern, Eigentumswohnungen, etc. wird ein Nutzwertgutachten herangezogen, welches für die Einverleibung im Grundbuch benötigt wird. |
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